Die Gewinne privatisieren, die Kosten vergesellschaften?

Münchner Tagung sucht neue Wege des Bodenrechts für bezahlbaren Wohnraum

Ein neues Bodenrecht für bezahlbaren Wohnraum

Die rasant steigenden Bodenpreise in den Ballungsgebieten machen es den Kommunen immer schwerer, erschwinglichen Wohnraum für ihre Bürger zu schaffen und zu erhalten. Damit rücken die Bodenpolitik und das Bodenrecht wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion.

Laut Bayerischer Vefassung Artikel 161 (2) sind „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, … für die Allgemeinheit nutzbar zu machen“. In der Realität bleiben bleiben solche Steigerngen bei einer Baulandentwicklung jedoch meist den privaten Grundeigentümern, die Infrastrukturkosten dagegen trägt die Allgemeinheit. Eine Fachtagung widmete sich am 9. Mai 2017 in München der Frage, welche Reformen des Bodenrechts die Planung und Realisierung bezahlbaren Wohnraums befördern können. Ausgehend von den Reformansätzen der siebziger Jahre wurden mögliche Instrumente im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Durchsetzungsfähigkeit diskutiert.

Eine Veranstaltung von Bündnis Bezahlbares Wohnen e.V. / Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung – Landesgruppe Bayern / die urbanauten / Evangelische Stadtakademie München / Hans Sauer Stiftung / Münchner Forum e.V. / Sozialpolitisches Forum München e.V. / Schnitzer& / STATTBAU München / Wohnraum für Alle – Deutscher Werkbund Bayern e.V. / Prof. Dr. Ing. E.h. Christiane Thalgott, Stadtbaurätin i.R. der LH München / Frieder Graffe, Sozialreferent i.R. der LH München

Verfasser
Deutscher Werkbund Bayern e.V.

Rubrik
Berichte