Ernennung der Werkbundsiedlungen zum Europäischen Kulturerbe
Seit der Ernennung zum Europäischen Kulturerbe am 31. März 2020 gehören die Werkbundsiedlungen in Deutschland, Polen, der Tschechische Republik und in Österreich zum Europäischen Kulturerbe. Der Deutsche Werkbund unter Vorsitz von Christian Böhm begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission: „Wir freuen uns über die Anerkennung, die der Werkbund durch das Kulturerbe-Siegel für die Werkbundsiedlungen erfährt und sehen dies als Ansporn, auch weiterhin unseren Beitrag zu einer guten, sozial gerechten, von den Ideen der Chancengleichheit und Zukunftsfähigkeit getragenen Gestaltung unserer Umwelt zu leisten“.
Die Werkbundsiedlungen waren zwischen 1927 und 1932 entstanden, nachdem im Rahmen der Bauausstellung »Die Wohnung« des Deutschen Werkbunds die Stuttgarter Weißenhofsiedlung die Initialzündung gegeben hatte. Unter der Leitung von Ludwig Mies van der Rohe und führenden Vertretern des Neuen Bauens war sie errichtet worden und gehört heute zu den einflussreichsten Vorbildern der modernen Architektur.
Im Jahr 2013 wurde das »Netzwerk Werkbundsiedlungen 1927- 1932« auf Initiative der städtischen Denkmalschutzbehörde Stuttgart gegründet. Alle „Werkbundstädte“ wirken darin mit: Stuttgart, Brno, Wrocław, Zürich, Wien und Prag. „Gemeinsam möchten wir Verständnis für diese Architektur als prägendem Ausdruck des 20. Jahrhunderts mit ihren sozialen, emanzipatorischen, ästhetischen und technologischen Ansprüchen an jüngere Generationen vermitteln“, sagt Herbert Medeck, Leiter der Stuttgarter Denkmalschutzbehörde und Moderator des Netzwerkes, der die Bewerbung um das Kultur-Siegel stark vorangetrieben hat.
Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, wies in ihrer Würdigung der Werkbundsiedlungen auf das Potenzial hin, das in ihnen liegt: “Sie alle bieten den europäischen Bürgern große Möglichkeiten, ihrem kulturellen Erbe näher zu kommen und ihr Zugehörigkeitsgefühl zur Europäischen Union zu stärken“.
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